1.1 In diesen Bedingungen (sofern der Kontext nichts anderes erfordert):
a) „Käufer“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, mit der der Vertrag geschlossen wird;
b) „Verkäufer“ bezeichnet Beauty for you Malta sowie (soweit der Kontext dies zulässt) deren Rechtsnachfolger und etwaige Subunternehmer des besagten Unternehmens;
c) „Geschäftsräume des Verkäufers“ bezeichnet die im Angebot oder einem anderen Vertragsdokument in Bezug auf die Waren genannten Räumlichkeiten oder, falls nicht anders angegeben, die Geschäftsräume des Verkäufers in Triq il-D’Argens.
d) „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer über den Verkauf und Kauf von Waren.
e) „Waren“ bezeichnet die Waren (oder eine Teillieferung oder einen Teil davon), die gemäß dem Vertrag geliefert werden;
1.2 Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt, Bezugnahmen auf jedes Geschlecht schließen die anderen Geschlechter ein und Bezugnahmen auf juristische Personen schließen natürliche Personen ein und umgekehrt.
1.3 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur als Referenz und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
2 Allgemeines
2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die in Bestellungen, Schreiben, Vertragsformularen oder sonstigen Mitteilungen des Käufers an den Verkäufer enthalten sind oder auf die verwiesen wird. Die Bestimmungen dieser Bedingungen haben Vorrang, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich und vom Eigentümer im Namen des Verkäufers unterzeichnet abgeändert werden.
2.2 Zugeständnisse oder eingeräumte Spielräume des Verkäufers gegenüber dem Käufer berühren nicht die uneingeschränkten Rechte des Verkäufers aus dem Vertrag.
2.3 Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder auf den Vertrag keine Anwendung finden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.
3 Bestellungen
3.1 Auch wenn der Verkäufer ein detailliertes Angebot abgegeben hat, ist eine Bestellung für den Verkäufer erst bindend, wenn sie vom Verkäufer schriftlich angenommen wurde.
3.2 Der Verkäufer haftet nicht für Fehler des Käufers bei der Vertragserfüllung.
4 Preise
Sofern nichts anderes schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart wurde:
4.1 A) Der für die Waren (oder eine Teilzahlung) zu zahlende Preis ist der vom Verkäufer in einem vom Käufer angenommenen Angebot oder Kostenvoranschlag angegebene Preis bzw. (sofern kein solches Angebot oder Kostenvoranschlag vorliegt) der in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste des Verkäufers angegebene Preis.
B) Die Preise des Verkäufers können an etwaige Kostenänderungen des Verkäufers angepasst werden, insbesondere an Lohn- und Materialkostenänderungen, Wechselkursschwankungen, Änderungen von Zöllen und sonstigen Kosten seit dem Datum des Angebots des Verkäufers oder (sofern kein Angebot vorliegt) der Bestellung des Käufers. Der Verkäufer behält sich daher das Recht vor, den Rechnungspreis nach Angebotserstellung um den Betrag etwaiger Kostenerhöhungen oder -senkungen anzupassen. Die angepasste Rechnung ist so zu zahlen, als ob der darin angegebene Preis dem ursprünglichen Vertragspreis entspräche.
5 Zusätzliche Kosten
5.1 Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglichen Verlusten, Kosten oder Aufwendungen frei, die dem Verkäufer direkt oder indirekt durch Anweisungen oder fehlende Anweisungen des Käufers, durch Nichtannahme oder Verzögerung der Lieferung oder durch sonstige Handlungen, Nachlässigkeit oder Unterlassungen des Käufers, seiner Bediensteten, Vertreter oder Mitarbeiter entstehen.
6 Geistiges Eigentum
6.1 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Kosten, Ansprüchen, Verlusten, Aufwendungen und Schäden frei, die dem Verkäufer aufgrund einer Verletzung oder angeblichen Verletzung von Patenten, Marken, Urheberrechten, Designrechten oder anderen Rechten des geistigen Eigentums entstehen oder für die er haftbar gemacht werden kann, die direkt oder indirekt durch die Einfuhr, Herstellung oder den Verkauf der Waren entstehen, sofern diese nach den Spezifikationen oder besonderen Anforderungen des Käufers hergestellt wurden.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern der Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart, hat der Käufer die Waren einschließlich der Versandkosten, sofern das Unternehmen die Lieferung der Waren übernimmt, in frei verfügbaren Mitteln zu bezahlen. Dies kann entweder im Voraus bei der Bestellung oder zu einem anderen vom Verkäufer nach eigenem Ermessen festgelegten Zeitpunkt geschehen. Die Zahlung wird jedoch in jedem Fall sofort fällig, wenn eines der in Ziffer 15 genannten Ereignisse eintritt.
7.2 Der Käufer haftet für alle anfallenden Gebühren und trägt diese.
7.3 Werden die Waren in Raten versandt, ist der Verkäufer berechtigt, jede Rate in Rechnung zu stellen, sobald sie zur Lieferung verfügbar ist. Die Zahlung für jede Rate ist fällig, sobald sie zur Lieferung verfügbar ist, ungeachtet dessen, dass andere Raten noch nicht zur Lieferung verfügbar sind oder der Verkäufer anderweitig in Verzug ist.
7.4 Ist der Preis für die Waren gemäß den Vertragsbedingungen in Raten zu zahlen oder hat der Käufer vereinbart, bestimmte Mengen der Waren zu bestimmten Zeitpunkten abzunehmen, so führt ein Zahlungsverzug des Käufers, das Versäumnis, eine fällige Rate abzuholen oder dem Verkäufer angemessene Anweisungen zur Veranlassung der Warenlieferung zu erteilen, zur sofortigen Fälligkeit des gesamten Restpreises.
7.5 Der Preis der Waren ist gemäß den Vertragsbedingungen in voller Höhe an den Verkäufer zu zahlen, und der Käufer ist nicht berechtigt, Aufrechnungen, Pfandrechte oder ähnliche Rechte oder Ansprüche geltend zu machen.
7.6 Der Zahlungszeitpunkt ist maßgeblich für den Vertrag.
7.7 Unbeschadet sonstiger Rechte ist der Verkäufer berechtigt (sowohl vor als auch nach einem Urteil), auf überfällige Zahlungen des Preises der Waren oder der Raten davon Zinsen in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes zu erheben.
8 Versand
8.1 Sofern nichts anderes schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren ab Werk. Der Preis der Waren versteht sich exklusive Transportverpackung und Versicherung bis zum Werk des Käufers.
8.2 Der Verkäufer organisiert auf Wunsch und auf Kosten des Käufers den Transport der Waren zu einem vom Käufer angegebenen Bestimmungsort. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für Fahrlässigkeit oder sonstiges Versäumnis des Verkäufers oder des Transporteurs der Waren.
8.3 Werden die Waren für den Export aus Malta geliefert, ist der Käufer für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften für die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland und in alle Länder, durch die die Waren transportiert werden, sowie für die Zahlung aller Zölle auf oder im Zusammenhang mit der Einfuhr oder dem Transport der Waren verantwortlich. Der Käufer ist für die Vorlage eines ausreichenden Exportnachweises gemäß den geltenden Gesetzen verantwortlich.
8.4 Alle für die Lieferung der Waren angegebenen Zeiten, Termine oder Fristen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Haftung des Verkäufers.
8.5 Eine für die Lieferung der Waren angegebene Zeit ist nicht Vertragsbestandteil.
8.6 Jede Lieferfrist berechnet sich ab dem Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer oder ab dem Zeitpunkt des Eingangs aller für die Herstellung oder Beschaffung der Waren erforderlichen Informationen (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt).
8.7 Der Verkäufer haftet nicht (weder aus Vertrag noch aus Fahrlässigkeit oder aus sonstigen Gründen) für Verlust oder Beschädigung der Waren, die vor deren Verfügbarkeit eintreten, oder für Ansprüche, dass ein gemäß dem Vertrag gelieferter Artikel mangelhaft ist oder anderweitig nicht dem Vertrag entspricht (d. h. ein Mangel oder Verlust, eine Beschädigung oder eine Nichtübereinstimmung, der bzw. die bei einer angemessenen Prüfung der Waren offensichtlich wäre), es sei denn, der Käufer teilt dem Verkäufer entsprechende Ansprüche innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung oder Bereitstellung der Waren zur Abholung wegen Verlust, Beschädigung, Mangels oder Nichtübereinstimmung mit dem Vertrag schriftlich mit.
8.8 Im Falle eines gültigen Anspruchs wegen Mangels, Verlusts, Beschädigung oder Nichtübereinstimmung mit dem Vertrag verpflichtet sich der Verkäufer nach eigener Wahl, die betreffenden Artikel auf seine Kosten entweder nachzubearbeiten oder zu ersetzen, übernimmt jedoch keine weitere oder sonstige Haftung im Zusammenhang mit einem solchen Verlust, einer solchen Beschädigung oder Nichtübereinstimmung.
8.9 Unterlässt der Käufer die Mitteilung gemäß Ziffer 8.7 oben, gelten die betreffenden Waren als in jeder Hinsicht vertragsgemäß und unbeschadet einer früheren Annahme durch den Käufer ist dieser verpflichtet, diese entsprechend anzunehmen und zu bezahlen. Sämtliche Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung, Mangel oder Nichteinhaltung sind danach (mit Ausnahme der Bestimmungen in Ziffer 12 unten) vollständig ausgeschlossen.
8.10 Ist der Käufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage, die Waren zum fälligen und versandbereiten Zeitpunkt anzunehmen, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und unbeschadet seiner sonstigen Rechte und für die vom Verkäufer festgelegten Zeiträume die Waren auf Risiko des Käufers lagern und alle angemessenen Schritte unternehmen, um sie auf Kosten des Käufers zu schützen und zu versichern, vorausgesetzt, der Käufer wird unverzüglich hierüber informiert. Der Verkäufer kann für Waren, deren Lieferung vom Käufer oder seinem Vertreter verweigert wird, eine Verwaltungs-/Wiedereinlagerungsgebühr erheben.
8.11 Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Raten in der vom Verkäufer festgelegten Menge und in den von ihm festgelegten Abständen zu liefern. Jede ausdrückliche Bestimmung bezüglich Raten im Vertrag gilt zusätzlich zu diesem Recht und schränkt dieses nicht ein.
8.12 Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung geplanter Bestellungen bei Bedarf zu verschieben.
9 Rücksendungen
9.1 Vertragsgemäß gelieferte Waren können nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verkäufers zurückgesandt werden. Die Genehmigung wird erteilt, sobald der Käufer einen Kaufbeleg mit den Mängelangaben und der Lagernummer der mangelhaften Artikel erhalten hat. Der Verkäufer erteilt dem Käufer für autorisierte Rücksendungen eine Rücksendenummer. Ordnungsgemäß autorisierte Rücksendungen sind auf Kosten des Käufers an den Standort des Verkäufers zu senden und müssen außen deutlich mit der RMA-Nummer gekennzeichnet sein.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten des Verkäufers zu entrichten, falls sich gemäß Ziffer 9.1 zurückgesandte Waren als mangelfrei erweisen.
10 Eigentums- und Gefahrenübergang
10.1 Ab Versand der Waren trägt der Käufer das Risiko für deren Verwahrung und Instandhaltung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bleiben die Waren bis zur vollständigen und bedingungslosen Bezahlung aller Zahlungen des Käufers aus dem Vertrag und allen anderen Verträgen zwischen Verkäufer und Käufer sowie aus sonstigen Gründen Eigentum des Verkäufers. Solange das Eigentum des Verkäufers besteht, ist der Käufer verpflichtet, die Waren als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen und getrennt und identifizierbar von allen anderen in seinem Besitz befindlichen Waren als Verwahrer des Verkäufers aufzubewahren.
10.2 Der Käufer darf die Waren nur im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit als Treuhänder des Verkäufers an seine Kunden weiterverkaufen. Im Falle eines Weiterverkaufs der Waren durch den Käufer ist der Nutzungsanspruch des Verkäufers auf den Erlös aus dem Verkauf oder einer sonstigen Verfügung hierüber beschränkt, sodass dieser Erlös oder jegliche Ansprüche hieraus an den Verkäufer abgetreten werden und bis zu dieser Abtretung vom Käufer treuhänderisch auf einem separaten, für den Verkäufer ausgewiesenen Konto verwaltet werden. Dieser Erlös darf nicht mit anderen Geldern vermischt oder auf ein überzogenes Bankkonto eingezahlt werden und muss jederzeit als Geld des Verkäufers identifizierbar sein.
10.3 Unbeschadet der Billigkeitsregeln hinsichtlich der Rückverfolgung ist der Verkäufer im Falle der Nichtzahlung des Preises gemäß Vertrag befugt, die Waren weiterzuverkaufen. Diese Befugnis gilt zusätzlich zu (und nicht anstelle von) jeder anderen Verkaufsbefugnis, die kraft Gesetzes, stillschweigend oder anderweitig entsteht. Zu diesem Zweck dürfen der Verkäufer und seine Bediensteten und Vertreter unverzüglich alle vom Käufer genutzten oder ihm gehörenden Räumlichkeiten oder Grundstücke betreten, um die Waren zu entfernen.
10.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist der Käufer verpflichtet, die Ware stets umfassend gegen Verlust oder Beschädigung durch Unfall, Feuer, Diebstahl und andere üblicherweise in der vom Käufer betriebenen Branche versicherte Risiken zu versichern. Die Versicherung muss mindestens den jeweils ausstehenden Restbetrag der Ware abdecken. Die Police muss einen Vermerk über die Beteiligung des Verkäufers enthalten.
11 Zustand und Garantien
11.1 Der Vertrag stellt keinen Verkauf nach Beschreibung oder Muster dar.
11.2 Jegliche Bedingungen oder Garantien (ob ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder gewohnheitsrechtlich, aufgrund von Verhalten, früherem Geschäftsgrund, Handelsbrauch oder sonstigem) hinsichtlich der Qualität der Waren oder ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck (auch wenn dieser Zweck dem Verkäufer ausdrücklich oder stillschweigend mitgeteilt wurde) oder hinsichtlich der Übereinstimmung der Waren mit einer Beschreibung oder einem Muster werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.
11.3 Die mit den Waren gewährten Garantien müssen stets den Bestimmungen entsprechen, und der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die vom Hersteller gewährte Garantie nicht geändert werden kann, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich etwas anderes vereinbart.
11.4 Der Verkäufer hat das Recht, einen Garantieanspruch abzulehnen oder den Garantieumfang zu reduzieren, wenn die Waren im Bergbau oder für andere Zwecke im Automobil- und Maschinenbau verwendet werden.
12 Mängel der Ware
12.1 Sofern es sich nicht um gebrauchte Ware handelt, verpflichtet sich der Verkäufer anstelle aller Rechte, die dem Käufer ohne diese Bedingungen zustehen würden, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, die mangelhafte Ware kostenlos durch eine neue Ware zu ersetzen, sofern die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an den Verkäufer zurückgesandt wird. Nach Ablauf der verbleibenden Garantiezeit gemäß Rechnung repariert der Verkäufer die Ware nach eigenem Ermessen oder liefert kostenlos gleichwertigen Ersatz. Alternativ stellt er eine Gutschrift zum aktuellen Marktpreis der Originalware aus, sofern die Originalware gemäß Ziffer 12.4 abgenommen, bezahlt und zurückgesandt wurde.
12.2 Die in Ziffer 12.1 oben genannte Garantie gilt nicht, wenn die Waren oder Teile davon gebraucht sind, nicht bestimmungsgemäß und/oder nicht gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Verkäufers verwendet wurden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers repariert, verändert oder modifiziert wurden oder wenn Seriennummern entfernt, unkenntlich gemacht oder in irgendeiner Weise verändert wurden oder ein „Ungültig beim Abziehen“-Aufkleber manipuliert wurde.
12.3 Schäden an zurückgegebenen Waren, die auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Käufers.
12.4 Um sein Recht gemäß dieser Bedingung auszuüben, muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Waren über das Auftreten eines solchen Mangels informieren und auf schriftliche Anfrage des Verkäufers die mangelhafte Ware frachtfrei an die Geschäftsräume des Verkäufers zurücksenden oder, sofern vom Verkäufer autorisiert, zur Abholung vereinbaren.
12.5 Die vorliegenden Bestimmungen begründen keine Haftung des Verkäufers für Mängel an der Ware, die auf Handlungen, Unterlassungen, Fahrlässigkeit oder Versäumnisse des Käufers, seiner Bediensteten oder Vertreter zurückzuführen sind, insbesondere (jedoch unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden) die Nichtbeachtung von Empfehlungen des Verkäufers oder Herstellers hinsichtlich der Lagerung und Handhabung der Ware durch den Käufer.
12.6 Ein Mangel an einer Warenlieferung berechtigt nicht zur Stornierung der restlichen Lieferungen, und der Käufer ist zur Abnahme der restlichen Lieferungen verpflichtet.
12.7 Die vorliegenden Bestimmungen schließen die Haftung des Verkäufers für Tod oder Personenschäden, die auf Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen sind, nicht aus oder beschränken sie, sofern dies nach maltesischem Recht verboten ist.
13 Spezifikation des Käufers
13.1 Der Verkäufer haftet nicht für mangelhafte Arbeit, die durch Ungenauigkeiten in vom Käufer bereitgestellten Zeichnungen, Stücklisten oder Spezifikationen verursacht wird.
14 Folgeschäden
14.1 Der Verkäufer haftet nicht für Kosten, Ansprüche, Schäden oder Aufwendungen, die sich aus einer unerlaubten Handlung oder Unterlassung oder einer Verletzung von Vertrags- oder gesetzlichen Pflichten ergeben, berechnet auf Grundlage von Gewinnen, Einkünften, Produktion oder Rückstellungen bzw. des Verlusts solcher Gewinne, Einkünfte, Produkte oder Rückstellungen oder anhand des zeitlichen Anfalls solcher Kosten, Ansprüche, Schäden oder Aufwendungen.
15 Zahlungsverzug oder Insolvenz des Käufers
15.1 Verstößt der Käufer gegen seine vertraglichen Verpflichtungen oder wird sein Eigentum oder Vermögen gepfändet oder vollstreckt [oder schließt der Käufer einen Vergleich mit seinen Gläubigern ab oder bietet einen solchen an, begeht Konkurs oder wird ein Konkursantrag gegen ihn gestellt oder (bei Unternehmen) wird ein Beschluss oder Antrag auf Liquidation des Unternehmens gefasst oder gestellt oder wird ein Konkursverwalter oder Insolvenzverwalter für das gesamte oder einen Teil des Unternehmens, des Eigentums oder Vermögens des Unternehmens bestellt], kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und unbeschadet sonstiger Rechte oder Ansprüche durch schriftliche Mitteilung jeden Vertrag zwischen ihm und dem Käufer ganz oder teilweise kündigen oder (unbeschadet des Rechts des Verkäufers, den Vertrag später aus demselben Grund zu kündigen, falls er dies beschließt) die Lieferung oder gegebenenfalls weitere Lieferungen von Waren bis zur Behebung des Zahlungsverzugs des Käufers durch schriftliche Mitteilung aussetzen.
16 Haftungsbeschränkung
16.1 Die Gesamthaftung des Verkäufers (ob vertraglich, aufgrund von Fahrlässigkeit, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus anderen Gründen) gegenüber dem Käufer für Verluste oder Schäden jeglicher Art und Ursache ist auf den Warenpreis beschränkt und darf diesen in keinem Fall überschreiten.
16.2 Bei Artikeln, die Verarbeitungs- oder Materialfehler aufweisen und gemäß den Herstellerrichtlinien und -bedingungen in der Bedienungsanleitung oder den Website-Bedingungen verwendet werden, ersetzt oder repariert der Verkäufer das Produkt kostenlos durch ein gleichwertiges Produkt. Diese Garantie unterliegt den oben genannten Bedingungen. Der Verkäufer haftet nicht für Datenverlust oder weitere Schäden an Produkten, die durch Beschädigung des Datenträgers entstehen.
17 Zusicherungen
17.1 Keine Aussage, Beschreibung, Information, Garantie, Bedingung oder Empfehlung in Katalogen, Preislisten, Anzeigen oder Mitteilungen oder mündlich von Vertretern oder Mitarbeitern des Verkäufers darf so ausgelegt werden, dass sie diese Bedingungen in irgendeiner Weise erweitert, ändert oder außer Kraft setzt.
18 Höhere Gewalt
18.1 Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen zu verzögern oder zu stornieren, wenn und soweit er durch Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, an der Herstellung, Beschaffung, Lieferung oder Bereitstellung der Waren auf dem üblichen Weg oder mit den üblichen Liefermitteln gehindert, behindert oder verzögert wird, insbesondere durch Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Krieg, Feuer, Stromausfall oder -unterbrechung im Werk, Anlagen- oder Maschinenausfall oder Mangel oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen aus normalen Bezugsquellen.
19 Stornierung
19.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Bedingungen 15 und 18 dieser Bedingungen können Verträge nur durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien und nach Zahlung des erforderlichen Betrags an den Verkäufer storniert werden, um den Verkäufer von allen durch die Stornierung entstehenden Schäden zu entschädigen.
20 Untervergabe
20.1 Der Verkäufer kann den Vertrag mit dem Käufer abtreten oder ihn ganz oder teilweise an eine andere Person, Firma oder Gesellschaft untervergeben.
21 Anwendbares Recht
21.1 Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht maltesischem Recht und wird entsprechend ausgelegt. Er gilt als in Malta geschlossen. Käufer und Verkäufer unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der maltesischen Gerichte.
21.2 Stornierungen bearbeiteter Bestellungen werden über dieselbe Zahlungsmethode zurückerstattet, sofern sie nicht in bar bezahlt wurden. Bei Barzahlung hat der Käufer die vom Verkäufer angeforderten Daten für die Rückerstattung der stornierten Waren anzugeben.
21.3 Wenn ein Prozentsatz der Gesamtzahlung an den Verkäufer überwiesen oder eine Anzahlung geleistet wurde, der Käufer die Bestellung jedoch storniert, wird die Anzahlung innerhalb von 7 Werktagen ab dem vom Verkäufer bestätigten Stornierungsdatum auf dieselbe oder die in Artikel 21.2 genannte Weise zurückerstattet.