Geschäftsbedingungen

1.1 In diesen Bedingungen (sofern der Kontext nichts anderes erfordert):
a) „Käufer“ bezeichnet die Person, Firma oder das Unternehmen, mit dem der Vertrag geschlossen wird;
b) „Verkäufer“ bezeichnet Beauty for You Malta sowie (soweit der Kontext dies zulässt) dessen Rechtsnachfolger und jegliche Unterauftragnehmer des genannten Unternehmens;
c) „Betriebsstätte des Verkäufers“ bezeichnet die in dem Angebot oder einem anderen Vertragsdokument in Bezug auf die Waren genannte Betriebsstätte oder, falls nicht ausdrücklich genannt, die Betriebsstätte des Verkäufers in der Triq il-D’Argens;
d) „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über den Kauf und Verkauf von Waren;
e) „Waren“ bezeichnet die Waren (oder jegliche Teillieferung oder Teile davon), die gemäß dem Vertrag geliefert werden sollen;

1.2 Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt. Bezüge auf ein Geschlecht schließen alle anderen Geschlechter ein, und Bezüge auf juristische Personen schließen natürliche Personen ein und umgekehrt.
1.3 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

2. Allgemeines

2.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für den Vertrag und schließen alle anderen Bedingungen aus, die in einer Bestellung, einem Schreiben, einem Vertragsformular oder einer anderen Mitteilung des Käufers an den Verkäufer enthalten oder auf die verwiesen wird – es sei denn, solche Bedingungen werden ausdrücklich schriftlich vom Eigentümer im Namen des Verkäufers abgeändert und unterzeichnet.

2.2 Zugeständnisse oder Erleichterungen, die der Verkäufer dem Käufer gewährt, beeinträchtigen nicht die strengen Rechte des Verkäufers aus dem Vertrag.

2.3 Sollte eine der vorliegenden Bedingungen in einem bestimmten Fall ungültig sein oder für den Vertrag nicht gelten, so bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin in vollem Umfang gültig und wirksam.

3. Bestellungen

3.1 Auch wenn der Verkäufer ein detailliertes Angebot abgegeben hat, ist keine Bestellung für den Verkäufer bindend, es sei denn, sie wurde vom Verkäufer schriftlich angenommen.

3.2 Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, die der Käufer im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags gemacht hat.

4. Preise

Sofern vom Verkäufer nicht schriftlich anders vereinbart:

4.1 A) Der zu zahlende Preis für die Waren (oder eine Teillieferung davon) ist der im Angebot, der Ausschreibung oder der Kostenschätzung des Verkäufers angegebene und vom Käufer akzeptierte Preis oder – falls kein solches Dokument vorliegt – der in der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisliste des Verkäufers angegebene Preis.

4.1 B) Die Preise des Verkäufers können angepasst werden, um Änderungen seiner Kosten zu berücksichtigen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Änderungen bei Löhnen, Materialkosten, Wechselkursen, Zöllen und sonstigen Kosten seit dem Datum des Angebots des Verkäufers oder – wenn kein Angebot vorliegt – der Bestellung des Käufers. Der Verkäufer behält sich daher das Recht vor, den Rechnungsbetrag entsprechend zu erhöhen oder zu senken. Die angepasste Rechnung ist so zu bezahlen, als ob der dort angegebene Preis der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis wäre.

5. Zusätzliche Kosten

5.1 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Verlusten, Kosten oder Aufwendungen frei, die dem Verkäufer direkt oder indirekt infolge von Anweisungen oder dem Fehlen von Anweisungen des Käufers oder durch eine Verzögerung oder einen Mangel bei der Abnahme der Waren oder durch ein sonstiges Verhalten, Versäumnis oder Verschulden des Käufers, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

6. Geistiges Eigentum

6.1 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Kosten, Ansprüchen, Verlusten, Ausgaben und Schäden frei, die dem Verkäufer entstehen oder für die er haftbar gemacht werden kann, sei es direkt oder indirekt, aufgrund einer Verletzung oder mutmaßlichen Verletzung von Patenten, Marken, Urheberrechten, Designrechten oder sonstigen Rechten des geistigen Eigentums, die durch die Einfuhr, Herstellung oder den Verkauf der Waren gemäß den Spezifikationen oder besonderen Anforderungen des Käufers verursacht werden.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, hat der Käufer die Waren, einschließlich etwaiger vom Unternehmen vereinbarter Lieferkosten, im Voraus bei Bestellung oder zu einem anderen vom Verkäufer nach eigenem Ermessen bestimmten Zeitpunkt vollständig in frei verfügbaren Mitteln zu bezahlen, wobei die Zahlung jedenfalls sofort fällig wird, sobald ein in Bedingung 15 aufgeführter Fall eintritt.
7.2 Der Käufer haftet für und trägt sämtliche anfallenden Gebühren.
7.3 Wenn die Waren in Teillieferungen versendet werden, ist der Verkäufer berechtigt, jede Teillieferung in Rechnung zu stellen, sobald diese zur Lieferung bereit ist. Die Zahlung ist für jede Teillieferung fällig, unabhängig davon, ob andere Teillieferungen noch ausstehen oder ob ein Verzug des Verkäufers vorliegt.
7.4 Wird der Preis gemäß den Vertragsbedingungen in Raten gezahlt oder verpflichtet sich der Käufer, bestimmte Mengen zu bestimmten Zeiten abzunehmen, so führt ein Zahlungsverzug oder eine Nichtabnahme dazu, dass der gesamte Restbetrag sofort fällig wird.
7.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber dem Verkäufer irgendwelche Zurückbehaltungsrechte, Verrechnungen oder ähnliche Ansprüche geltend zu machen.
7.6 Der Zahlungstermin ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
7.7 Unbeschadet sonstiger Rechte ist der Verkäufer berechtigt (sowohl vor als auch nach einem Urteil), Zinsen in gesetzlich zulässiger Höchsthöhe auf überfällige Zahlungen zu verlangen.

8. Versand

8.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (Verkäuferadresse), und der Preis versteht sich zuzüglich Verpackung, Versand und Versicherung bis zur Käuferadresse.
8.2 Auf Wunsch und auf Rechnung des Käufers organisiert der Verkäufer den Versand der Ware an eine vom Käufer angegebene Adresse, übernimmt jedoch keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seitens des Verkäufers oder des Transportunternehmens.
8.3 Bei Exportlieferungen aus Malta ist der Käufer dafür verantwortlich, die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen im Bestimmungsland und allen Transitländern zu gewährleisten sowie alle Einfuhrabgaben und Zölle zu bezahlen. Der Käufer muss einen ordnungsgemäßen Ausfuhrnachweis entsprechend geltendem Recht liefern.
8.4 Alle Liefertermine werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr angegeben.
8.5 Lieferfristen sind nicht wesentlicher Bestandteil des Vertrags.
8.6 Lieferfristen beginnen mit der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer oder mit Eingang aller für die Produktion erforderlichen Informationen – je nachdem, was später eintritt.
8.7 Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden an der Ware vor deren Verfügbarkeit oder für Mängel, die bei einer zumutbaren Wareneingangsprüfung erkennbar wären, es sei denn, der Käufer meldet dies dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung oder Bereitstellung schriftlich.
8.8 Im Falle eines berechtigten Mangels verpflichtet sich der Verkäufer nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder zum Ersatz der betreffenden Waren, übernimmt aber keine weitere Haftung.
8.9 Wird keine Mitteilung gemäß 8.7 gemacht, gelten die Waren als vertragsgemäß, und der Käufer ist zur Zahlung verpflichtet. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen (außer gemäß Bedingung 12).
8.10 Wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung die Waren nicht annehmen kann, darf der Verkäufer die Waren auf Risiko und Kosten des Käufers lagern und versichern. In diesem Fall kann eine Verwaltungs-/Wiedereinlagerungsgebühr erhoben werden.
8.11 Der Verkäufer ist berechtigt, in Teillieferungen zu liefern.
8.12 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, geplante Lieferungen nach eigenem Ermessen zu verschieben.

9. Rückgaben

9.1 Eine Rückgabe der vertragsgemäß gelieferten Waren ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verkäufers möglich. Diese wird erteilt, wenn der Käufer einen Kaufnachweis, Angaben zum Mangel und die Artikelnummer übermittelt. Der Verkäufer stellt eine Rückgabenummer (RMA) aus. Rücksendungen müssen auf Kosten des Käufers und mit der RMA-Nummer deutlich sichtbar gekennzeichnet an den Verkäufer gesendet werden.
9.2 Erweist sich die zurückgesendete Ware als nicht mangelhaft, hat der Käufer eine Verwaltungsgebühr zur Deckung der Kosten zu zahlen.

10. Eigentumsübergang und Risiko

10.1 Ab dem Zeitpunkt des Versands geht das Risiko an der Ware auf den Käufer über, der fortan für deren Verwahrung und Pflege verantwortlich ist. Das Eigentum verbleibt jedoch beim Verkäufer, bis sämtliche Zahlungen für diese und alle weiteren Verträge vollständig und vorbehaltlos erfolgt sind. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Käufer die Ware als Eigentum des Verkäufers getrennt und gekennzeichnet zu lagern.
10.2 Der Käufer darf die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen, jedoch nur als Treuhänder und Verwalter für den Verkäufer. Im Falle eines Weiterverkaufs steht dem Verkäufer das Eigentum an den Erlösen zu. Diese sind treuhänderisch und getrennt zu verwahren und dürfen nicht mit anderen Geldern vermischt werden.
10.3 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Waren weiterzuveräußern und darf hierfür Grundstücke und Gebäude des Käufers betreten, um die Ware zu entnehmen.
10.4 Bis zur vollständigen Zahlung ist der Käufer verpflichtet, die Ware in vollem Umfang gegen Verlust oder Beschädigung (z.B. durch Feuer, Diebstahl, Unfall) zu versichern. Die Police muss den Verkäufer als Begünstigten ausweisen.

11. Zustand und Gewährleistungen

11.1 Der Vertrag stellt keinen Verkauf nach Beschreibung oder Muster dar.
11.2 Jegliche Bedingungen oder Gewährleistungen (sei es ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Gewohnheitsrecht, vorherige Geschäftsbeziehungen, Handelsbräuche oder auf sonstige Weise), hinsichtlich der Qualität der Waren oder deren Eignung für einen bestimmten Zweck (selbst wenn dieser dem Verkäufer ausdrücklich oder stillschweigend mitgeteilt wurde), oder bezüglich der Übereinstimmung der Waren mit irgendeiner Beschreibung oder einem Muster, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3 Mit den Waren gelieferte Garantien gelten stets entsprechend ihrer Bedingungen, und der Käufer erkennt an, dass eine vom Hersteller gewährte Garantie nur durch schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer abgeändert werden kann.
11.4 Der Verkäufer ist berechtigt, Garantieansprüche abzulehnen oder deren Umfang einzuschränken, wenn die Waren für Mining-Zwecke oder andere automatisierte Maschinenanwendungen verwendet wurden.

12. Mangelhafte Waren

12.1 Sofern es sich bei den betreffenden Waren nicht um Gebrauchtwaren handelt, verpflichtet sich der Verkäufer – anstelle aller Rechte, die dem Käufer ansonsten zustehen könnten – bei Auftreten eines Material- oder Verarbeitungsfehlers innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, die mangelhafte Ware auf Wunsch des Kunden kostenlos durch ein neues Produkt zu ersetzen, vorausgesetzt die Rücksendung erfolgt innerhalb dieser Frist. Danach – während des weiteren Garantiezeitraums laut Rechnung – wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Ware entweder reparieren, kostenlos einen gleichwertigen Ersatz liefern oder eine Gutschrift zum aktuellen Marktwert ausstellen, sofern die Ware gemäß Ziffer 12.4 akzeptiert, bezahlt und zurückgesendet wurde.
12.2 Die Garantie aus Ziffer 12.1 gilt nicht, wenn die Ware gebraucht ist, nicht im normalen Gebrauch betrieben wurde, nicht gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Verkäufers verwendet wurde, verändert oder repariert wurde ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers oder wenn Seriennummern entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert wurden oder Sicherheitsaufkleber beschädigt wurden.
12.3 Schäden an zurückgesendeten Waren, die auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind, liegen in der Verantwortung des Käufers.
12.4 Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware den Mangel melden und auf schriftliche Anforderung die defekte Ware frachtfrei zurücksenden oder eine Abholung vereinbaren.
12.5 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die aus Handlungen, Unterlassungen, Fahrlässigkeit oder Versäumnissen des Käufers, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten resultieren – insbesondere bei Nichtbeachtung von Lagerungs- oder Handhabungsempfehlungen des Herstellers oder Verkäufers.
12.6 Ein Mangel in einer Teillieferung berechtigt nicht zur Stornierung der übrigen Teillieferungen. Der Käufer ist verpflichtet, die verbleibenden Teillieferungen abzunehmen.
12.7 Nichts in diesem Abschnitt schließt die Haftung des Verkäufers für Tod oder Körperverletzung aufgrund eigener Fahrlässigkeit aus, soweit dies nach maltesischem Recht nicht zulässig ist.

13. Spezifikationen des Käufers

13.1 Der Verkäufer haftet nicht für fehlerhafte Ausführungen, die auf Ungenauigkeiten in Zeichnungen, Mengenermittlungen oder Spezifikationen beruhen, die vom Käufer bereitgestellt wurden.

14. Folgeschäden

14.1 Der Verkäufer haftet nicht für Kosten, Ansprüche, Schäden oder Ausgaben, die sich aus unerlaubten Handlungen, Vertragsverletzungen oder gesetzlichen Pflichtverletzungen ergeben, wenn diese auf entgangenen Gewinn, Einnahmen, Produktionsausfälle oder ähnliche zeitbezogene Verluste zurückzuführen sind.

15. Verzug oder Insolvenz des Käufers

15.1 Verstößt der Käufer gegen vertragliche Pflichten oder wird eine Zwangsvollstreckung oder Insolvenzmaßnahme gegen ihn eingeleitet (einschließlich Vereinbarungen mit Gläubigern, Insolvenzantrag, Liquidationsverfahren oder Bestellung eines Verwalters), ist der Verkäufer berechtigt, jeden bestehenden Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung zu kündigen oder Lieferungen bis zur Behebung des Verstoßes auszusetzen – unbeschadet anderer Rechte des Verkäufers.

16. Haftungsbeschränkung

16.1 Die Gesamthaftung des Verkäufers (gleich ob vertraglich, aus Fahrlässigkeit, Gesetzesverstoß oder auf sonstige Weise) gegenüber dem Käufer ist auf den Preis der betroffenen Waren beschränkt und darf diesen in keinem Fall überschreiten.
16.2 Bei einem Defekt in Material oder Verarbeitung – sofern die Ware gemäß den Anleitungen des Herstellers verwendet wurde – wird der Verkäufer die Ware kostenlos reparieren oder durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen. Die Haftung umfasst keine Datenverluste oder Folgeschäden durch Beschädigung der Speichermedien.

17. Zusicherungen

17.1 Keine Aussage, Beschreibung, Information, Gewährleistung, Bedingung oder Empfehlung, die in Katalogen, Preislisten, Werbeanzeigen, Mitteilungen oder mündlich durch Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers gemacht wird, darf so ausgelegt werden, dass sie diese Bedingungen in irgendeiner Weise erweitert, verändert oder außer Kraft setzt.

18. Höhere Gewalt (Force Majeure)

18.1 Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen zu verzögern oder zu stornieren, sofern und soweit er durch Umstände außerhalb seiner Kontrolle daran gehindert, beeinträchtigt oder verzögert wird, die Waren auf normalem Wege oder mittels üblicher Liefermethoden herzustellen, zu beschaffen, zu liefern oder zur Abholung bereitzustellen.
Solche Umstände umfassen unter anderem: Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Krieg, Feuer, Stromausfall oder mangelnde Energieversorgung im Werk, Ausfall von Maschinen oder Anlagen, Mangel oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen aus den üblichen Bezugsquellen.

19. Stornierung

19.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Klauseln 15 und 18 dürfen Verträge nur im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen beider Parteien storniert werden. Im Falle einer solchen Stornierung hat der Käufer dem Verkäufer einen Betrag zu zahlen, der erforderlich ist, um den Verkäufer für alle aus der Stornierung entstehenden Verluste zu entschädigen.

20. Untervergabe (Subunternehmer)

20.1 Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise an eine andere Person, Firma oder Gesellschaft abzutreten oder Unteraufträge zu erteilen.

21. Anwendbares Recht

21.1 Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem maltesischen Recht und ist entsprechend auszulegen. Er gilt als in Malta abgeschlossen. Käufer und Verkäufer vereinbaren, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der maltesischen Gerichte zu unterwerfen.

21.2 Die Stornierung bereits bearbeiteter Bestellungen wird über dieselbe Zahlungsmethode rückerstattet, sofern die Zahlung nicht bar erfolgte. Falls bar gezahlt wurde, muss der Käufer dem Verkäufer die zur Rückerstattung erforderlichen Informationen bereitstellen.

21.3 Wurde ein Teilbetrag oder eine Anzahlung an den Verkäufer geleistet und der Käufer storniert anschließend die Bestellung, so wird der Betrag über dieselbe Zahlungsmethode oder gemäß Ziffer 21.2 innerhalb von 7 Werktagen ab dem vom Verkäufer bestätigten Stornierungsdatum zurückerstattet.